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Aufsichtsplicht: Kinder und Kleinkinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. der Begleitperson!

 

A. Verbindlichkeit und Zweck

  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE verbindlich.
  2. Das Thermal- und Freizeitbad FÜRTHERMARE ist eine Einrichtung, die jedem Besucher ein Höchstmaß an Freizeitvergnügen bereiten will. Diese Haus- und Badeordnung soll Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im FÜRTHERMARE garantieren.
  3. Mit dem Betreten des Thermal- und Freizeitbades und des dazugehörigen Geländes erkennt jeder Badegast oder sonstige Besucher diese Haus- und Badeordnung verbindlich an.

B. Öffnung, Einlass, Eintritt

  1. Die Öffnungszeiten und Tarife werden durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Aus betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE eingeschränkt werden müssen. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird deswegen nicht gewährt.
  3. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  4. Kindern bis zu 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder und Kleinkinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. der Begleitperson. Von Badbesuchern bis 18 Jahren ist auf Verlangen der Ausweis vorzuzeigen.
  5. Keinen Zutritt zum Thermal- und Freizeitbad FÜRTHERMARE haben
    ◦ Personen mit ansteckenden Krankheiten
    ◦ Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten
    ◦ Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
  6. Tiere dürfen in das FÜRTHERMARE nicht mitgenommen werden.
  7. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen und für ihn ausgestellten Chip Key (=elektronischer Spindschlüssel) sein. Als Nachweis ist der Kassenbeleg über die Zahlung des Eintrittsentgeltes für die Dauer Ihres Fürthermare-Besuchs sicher aufzubewahren.
    Verloren gegangene Chip Keys müssen sofort an der nächsten Kasse als verloren gemeldet werden und können dort unter Vorlage der Eintrittsrechnung gesperrt werden.
    Im Verlustfall behalten wir uns vor, einen Betrag von 150 € einzuziehen. In jedem Falle zur Zahlung fällig wird ein Betrag von 20 € für den Ersatz des verlorenen Schlüssels sowie sämtliche bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung gebuchten Rechnungsbeträge.
  8. Für verlorene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und sind nur am Einlösetag gültig.
  9. Erworbene Geldwertkarten (VIP-Karten) sind Eigentum des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE. Ein Verlust ist umgehend dem FÜRTHERMARE zu melden, wobei eine Haftung durch das FÜRTHERMARE, insbesondere für den verloren gegangenen restlichen Geldwert, ausgeschlossen ist. Für das Ausstellen der neuen VIP-Geldwertkarte wird wiederum ein Pfand in Höhe von 5 € erhoben.
  10. Der Umtausch und die Auszahlung von Geschenk-/VIP-Geldwertkarten oder Gutscheinen sowie die Auszahlung von Differenzbeträgen sind ausgeschlossen.

C. Wasserlandschaft

  1. Die Verweildauer einschließlich Aus- und Ankleidezeit richtet sich nach dem vom Badegast selbst gewählten Tarif. Zur Inanspruchnahme unserer Sonder- bzw. Ermäßigtentarife ist auf Verlangen ein entsprechender Ausweis vorzulegen. Bei Überschreitung der Verweildauer besteht, entsprechend dem Aushang, Nachzahlungspflicht bzw. es wird der Tarif mit dem nächst höheren Zeittakt fällig.
  2. Der Zutritt in das Thermalbad ist für Kinder und Jugendliche zu Zeiten des Normaltarifs ohne Zeiteinschränkung und während des Werktags-Spartarifs ab 15 Uhr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Dieser hat für ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten seiner Kinder zu sorgen.
  3. Die Badezeit endet grundsätzlich 15 Minuten vor Betriebsschluss.
  4. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE nicht gefährdet werden.
  5. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Badehalle und der Saunaanlage gründlich zu reinigen. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30 € belegt.
  6. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit.

D. Saunalandschaft

  1. Die Saunalandschaft ist ein Ort der Ruhe und Entspannung – um entsprechendes Verhalten wird gebeten.
  2. Der Aufenthalt ist ausschließlich Gästen gestattet, die den entsprechenden Eintrittstarif entrichtet haben. Sofern lediglich der Wasserlandschaftstarif gebucht wurde und dennoch das Saunadrehkreuz passiert wird, ist der entsprechende Differenzbetrag zum Saunatarif fällig.
  3. Die Saunalandschaft ist „textilfreie Zone“ und darf nur ohne Badebekleidung betreten werden. In der Saunagastronomie bitten wir um Bekleidung mit einem Bademantel/ Handtuch.
  4. Aus hygienischen Gründen dürfen die Saunakabinen nur mit einem Handtuch benutzt werden; Badeschuhe sind vor den Kabinen stehen zu lassen.
  5. Es ist nicht gestattet Liegen zu belegen.
  6. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden.
  7. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zur Saunalandschaft.
  8. Die Nutzung von Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets ist in der gesamten Saunalandschaft nicht gestattet. In dringenden Fällen können im Innenbereich an der Saunabar kurze Telefonate geführt werden. E-Book-Reader ohne Kamerafunktion dürfen genutzt werden. Fotografieren und Filmaufnahmen sind ausdrücklich verboten.

E. Vitamare FitnessClub

  1. Es gelten zu jeder Zeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Der Vitamare FitnessClub darf nur mit sauberen Schuhen und allgemein üblicher Sportbekleidung (keine nasse Badebekleidung) betreten werden.
  3. Das Training am Cardio- und Kraftgerätepark sowie an den Kinesis Stations ist aus Gründen der Sicherheit und Hygiene ausschließlich mit angemessenem Schuhwerk, keinesfalls barfüßig gestattet.
  4. Die von der Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Trinkbecher dürfen nur innerhalb der Räume des FitnessClub benutzt und nicht in andere Bereiche gebracht werden.
  5. Beim Training ist grundsätzlich ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen. Schweiß an Geräten oder auf Matten und Böden ist vom jeweiligen Nutzer umgehend zu entfernen. Trainingsgeräte müssen mit den dafür bereitstehenden Utensilien (Desinfektions-Sprays /Papierspender) unmittelbar nach Gebrauch gereinigt werden.
  6. Beim Training ist darauf zu achten, dass sich andere Nutzer nicht gestört fühlen können.
  7. Benutzte Trainingsgeräte sind wieder aufzuräumen.
  8. Eine Reservierung von Trainingsgeräten durch Mitglieder ist nicht möglich; während der Satzpausen sind die Geräte bei Bedarf freizugeben.
  9. Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  10. Die Benutzung von Trainingsgeräten und der Kursräume geschieht auf eigene Gefahr. Sämtliche Ausstattung darf nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
  11. Die Aufnahme des Trainings ohne der vom Vitamare-Team durchgeführten Eingangs-Vitalanalyse, einen daraus abgeleiteten Trainingsplan und eine entsprechende Einweisung ist nicht gestattet.
  12. Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an einer Krankheit oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft infrage stellt.
  13. Die Nutzung aller Angebote erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  14. Um dem Datenschutz zu entsprechen, ist das Technogym® WELLNESS SYSTEM mit einer automatischen Datenlöschung nach zwei Jahren versehen, sofern kein erneuter CheckIn per VitalKey oder eine Trainingsplan-Aktualisierung getätigt wird.
  15. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.

F. Verbote

  1. Es ist nicht erlaubt,
    ◦ die Barfußgänge (u.a. Duschräume, Badehalle, Sauna) mit Straßenschuhen zu betreten
    ◦ Seife außerhalb der Duschräume zu verwenden
    ◦ zerbrechliche Gegenstände wie z.B. Glas, Porzellan etc. mitzubringen
    ◦ mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren
    ◦ im gesamten FÜRTHERMARE zu rauchen und zu dampfen, außer in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen. Das Konsumieren von berauschenden Mitteln ist grundsätzlich untersagt.
    ◦ von den Beckenrändern ins Wasser zu springen und andere Gäste hineinzustoßen
    ◦ zu rennen
    ◦ an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen
    ◦ im Wasser Badeschuhe oder Schwimmflossen zu tragen
    ◦ der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie von Musik- und Signalinstrumenten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, störende Geräte sicherzustellen.
    ◦ das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser
    ◦ das gewerbliche Fotografieren und Filmen
    ◦ das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung
    ◦ das Verteilen von Werbematerial jeder Art
    ◦ Geldsammlungen jeder Art.
  2. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    ◦ der Sprungbereich frei ist
    ◦ nur eine Person das Sprungbrett betritt
    ◦ die Sprunganlage freigegeben ist
    ◦ das Unterschwimmen des Springbereiches bei freigegebener Sprunganlage untersagt ist.
  3. Die Benutzervorschriften der Wasserrutschen sind unbedingt zu beachten.
  4. Im Restaurant gekaufte Speisen und Getränke dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen, auf den Terrassen, im Außenbereich oder an der Bar verzehrt werden.

G. Haftung

  1. Sämtliche Einrichtungen des FÜRTHERMARE sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln.
  2. Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat. Die Geschäftsleitung hat das Recht, zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen den Personalausweis einzusehen, gegebenenfalls die vom Verursacher eingebrachten Sachen als Pfand einzubehalten.
  3. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern.
  4. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das FÜRTHERMARE mitgebrachten Sachen – egal wo sie deponiert wurden – wird keine Haftung übernommen.
  5. Die Nutzung des FÜRTHERMARE und aller seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei höherer Gewalt, Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Thermal- und Freizeitbad FÜRTHERMARE nicht.
  6. Jede Haftung der Gesellschaft oder der im Thermal- und Freizeitbad FÜRTHERMARE beschäftigten Personen für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, die den Badegästen während der Benutzung der Einrichtung zustoßen, ist ausgeschlossen.
  7. Das Thermal- und Freizeitbad FÜRTHERMARE haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher.
  8. Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Rezeption abzugeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

H. Sonstiges

  1. Die Mitarbeiter/-innen des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  2. Die Mitarbeiter/-innen des FÜRTHERMARE sind berechtigt, Besucher, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen und gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung des FÜRTHERMARE auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
  3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Thermal- und Freizeitbades FÜRTHERMARE verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
  4. Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt das Team des FÜRTHERMARE gerne entgegen.

I. Hinweise

  1. Information zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Onlineverkauf von Waren oder der Onlineerbringung von Dienstleistungen an Verbraucher ergeben (OS-Plattform), bereit.
    Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr.
    Unsere eMail-Adresse lautet: info@fuerthermare.de
  2. Information gem. § 36 VSBG: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet, noch bereit.

 
Vitaplan Thermalbad GmbH & Co. KG
Scherbsgraben 15, 90766 Fürth


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